Wie gehe ich bei einer Reklamation vor?
Reklamationen können nur innerhalb der Gewährleistungsfrist, also bis zu 24 Monate nach Erhalt der Ware, geltend gemacht werden. Zeigt sich ein Mangel an der Ware, muss die Reklamation unverzüglich erfolgen. Eine weitere Nutzung der Ware kann dazu führen, dass sich der Mangel verschlimmert, die Ware schlechter wird und ein Grund für die Ablehnung der Reklamation sein kann.
Die reklamierte Ware muss vollständig (z. B. nicht nur ein Schuh, sondern ein ganzes Paar), sauber, trocken und hygienisch einwandfrei sein. Bei der Geltendmachung einer Reklamation müssen Sie den Kauf von Waren im E-Shop von melicti.com nachweisen, vorzugsweise mit einem Kaufbeleg (Quittung oder Rechnung).Alle Beschwerden im Zusammenhang mit Bestellungen über den Online-Shop sollten per Post oder Kurier an die Adresse des Unternehmens gesendet werden: MELICTI: Masarykova 1692/7a | 268 01 Hořovice - Tschechische Republik
Geben Sie den Reklamationsgrund direkt auf der Kopie des Dokuments an, beschreiben Sie kurz den Mangel oder nutzen Sie unser Reklamationsformular , in dem Sie alles Notwendige ausfüllen. Handelt es sich um einen behebbaren Mangel, hat der Kunde Anspruch auf kostenlose, rechtzeitige und ordnungsgemäße Nachbesserung. Wir werden diesen Mangel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Geltendmachung der Reklamation beseitigen. Handelt es sich um einen Mangel, der durch unsachgemäßen und unsachgemäßen Gebrauch des Produkts entstanden ist (z. B. Verwendung von Schuhen für einen anderen Zweck als den, für den sie hergestellt wurden), können wir gegen eine Gebühr die Reparatur der Ware durch einen Fachmann veranlassen.
Beschwerdeblatt zum Download
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Adresse für die Zusendung von Beschwerden:
,,MELICTI-ANSPRÜCHE,,
Masarykowa 1692/7a
,,MELICTI-ANSPRÜCHE,,
Masarykowa 1692/7a
268 01 Hořovice
Tschechien
Versenden Sie keine Ware bei Reklamationen per Nachnahme. Die Ware wird nicht angenommen und die Sendung geht zurück an den Absender!
Beschwerdeverfahren
Die Beschwerdeordnung regelt zweckmäßigerweise das Vorgehen des Kunden und der Firma MELICTI s.r.o. Für den Fall, dass der Kunde trotz aller Bemühungen, die hohe Qualität der angebotenen Waren aufrechtzuerhalten, einen berechtigten Grund hat, eine Beschwerde einzureichen, gilt Folgendes: Schritte werden befolgt. Garantiezeit und Produktlebensdauer
Die Garantiezeit und die Lebensdauer der Ware sind nicht dasselbe. Die Lebensdauer der Ware richtet sich nach der Art und Intensität der Nutzung und entspricht nicht immer der Gewährleistungsfrist. Dies bedeutet, dass bei intensiver Nutzung die Lebensdauer unter der Garantiezeit liegen kann.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Tag des Erhalts der Ware.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Tag des Erhalts der Ware.
Das Auftreten eines Mangels verhindern
Bei der Auswahl der Waren ist es notwendig, dass die gewählte Art und Größe des Produkts genau den Bedürfnissen des Kunden entspricht. Vor dem Kauf des Produkts berücksichtigt der Kunde den Verwendungszweck, das Design, die Materialzusammensetzung und die Art und Weise der Behandlung des Produkts. Nur eine hinsichtlich Funktionalität, Sortiment und Größe sorgfältig ausgewählte Ware ist Voraussetzung für die Erfüllung des Gebrauchswertes und Verwendungszwecks der Ware.
Übermäßiger Gebrauch des Produkts oder dessen Verwendung für einen nicht bestimmungsgemäßen Zweck kann die Funktionalität und Lebensdauer des Produkts beeinträchtigen.
Eine ordnungsgemäße und regelmäßige Wartung des Produkts ist Voraussetzung für den guten Zustand des Produkts und seine volle Funktionalität. Wir beraten Sie, wie Sie Ihre Schuhe richtig pflegen.
Allgemeine Garantiebedingungen
Die Rechte des Käufers aus der Verantwortung für eine Verletzung des Kaufvertrags und aus der Verantwortung für Produktmängel (nachfolgend Reklamationen genannt) sind stets nach Maßgabe dieser Reklamationsordnung in der jeweils gültigen Fassung auszuüben, die untrennbarer Bestandteil des Kaufvertrags zwischen dem Verkäufer ist und der Käufer. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer über den Inhalt des Reklamationsverfahrens in geeigneter Weise zu informieren (z. B. durch Aushang im Geschäft, Veröffentlichung auf der Website).
Stellt der Käufer bei Erhalt fest, dass die Ware nicht dem Kaufvertrag entspricht oder ein Mangel an der Ware vorliegt, kann der Käufer beim Verkäufer eine Reklamation einreichen. Die Ware stellt keinen Verstoß gegen den Kaufvertrag oder einen Mangel dar und ein Anspruch kann nicht geltend gemacht werden, wenn:
die Veränderung der Eigenschaften der Ware durch Abnutzung oder unsachgemäßen Gebrauch, Lagerung, unsachgemäßen Eingriff oder mechanische Beschädigung eingetreten ist
Die Änderung der Eigenschaften der Ware ist darauf zurückzuführen, dass die erforderliche Wartung nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde
Die Reklamation betrifft einen Mangel, für den ein niedrigerer Preis ausgehandelt wurde
wenn die Ware gebraucht ist und der Mangel dem Grad der Nutzung oder Abnutzung entspricht, den die Ware zum Zeitpunkt der Übernahme durch den Käufer hatte
die Ware ist bereits im Rahmen ihres Gebrauchswertes vollständig abgenutzt
Eine Beschwerde einreichen
In unserem Fall ist eine Reklamation nur per Kurierdienst möglich. Der Käufer hat die Mängelrüge unverzüglich nach Feststellung des Mangels geltend zu machen. Benutzt der Käufer die Ware nach Entdeckung des Mangels weiter und verursacht dadurch einen größeren Schaden, so ist die Geltendmachung der Reklamation ausgeschlossen.
Der Käufer ist verpflichtet nachzuweisen, dass sein Anspruch auf Erledigung der Reklamation berechtigt ist, d. h. Dokumentieren Sie den Ort und Zeitpunkt des Kaufs sowie den Preis der gekauften Waren. Die oben genannten Angaben sind vom Käufer mit einem Verkaufsbeleg, einer Garantiekarte o.ä. zu dokumentieren auf eine andere plausible Weise.
Garantiezeit
Die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen (Gewährleistungsfrist) beträgt 24 Monate und beginnt mit der Übernahme der Ware durch den Käufer, sofern nicht durch eine besondere gesetzliche Regelung eine längere Gewährleistungsfrist vorgesehen ist.
Bei gebrauchter Ware kann die Gewährleistungsfrist auf 12 Monate verkürzt werden. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, dies mit dem Käufer abzustimmen und auf dem Kaufbeleg der Ware die vereinbarte Gewährleistungsfrist anzugeben.
Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb der Gewährleistungsfrist ausgeübt wird.
Die Zeit vom Zeitpunkt der Reklamation bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Käufer nach Abschluss der Reparatur zur Übernahme der Ware verpflichtet ist, wird nicht in die Gewährleistungsfrist einbezogen. Bei einem Umtausch der Ware oder ihrer Teile beginnt die Gewährleistungsfrist ab Erhalt der Ware erneut zu laufen.
Die Gewährleistungsfrist ist nicht mit der Lebensdauer der Ware zu verwechseln, d. h. mit der Zeitspanne, die die Ware aufgrund ihrer Eigenschaften, des gegebenen Verwendungszwecks und der Intensität der Nutzung bei sachgemäßer Nutzung und Wartung halten kann.
Reklamationsbearbeitung
Die Reklamation, einschließlich der Beseitigung des Mangels, muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Antragstellung (Eingang) der Reklamation bearbeitet werden, es sei denn, Verkäufer und Käufer vereinbaren eine längere Frist. Nach Ablauf dieser Frist stehen dem Käufer die gleichen Rechte zu, als ob es sich um einen nicht behebbaren Mangel handeln würde.
Der Verkäufer ist berechtigt, selbst über die Reklamation zu entscheiden und ist nicht verpflichtet, dem Wunsch des Käufers nach einer Beurteilung der Berechtigung der Reklamation durch einen Dritten nachzukommen. Der Verkäufer ist auch berechtigt, über die Art und Weise der Durchführung der Garantiereparatur zu entscheiden. Der Käufer darf die Ware nicht ohne Zustimmung des Verkäufers zur Reparatur an Dritte übergeben. In diesem Fall verliert der Käufer den Anspruch auf kostenlose Nachbesserung. Der Käufer ist verpflichtet, die versandte Ware anzunehmen. Holt der Käufer die Ware nicht innerhalb von sechs Monaten ab dem angegebenen Datum ab und wurde der Käufer in diesem Zeitraum mindestens einmal zur Übernahme der Ware aufgefordert, ist der Verkäufer berechtigt, über die Ware zu verfügen.
Nach Bearbeitung der Reklamation senden wir die Ware per Spedition zurück.
Widerspruch zum Kaufvertrag
Für den Fall, dass die Ware bei der Annahme durch den Käufer nicht dem Kaufvertrag entspricht, hat der Käufer das Recht, vom Verkäufer die Ware entweder durch Ersatz kostenlos und unverzüglich in einen dem Kaufvertrag entsprechenden Zustand zurückzugeben der Ware oder durch Reparatur, je nach Wunsch des Käufers. Ist eine solche Vorgehensweise nicht möglich, kann der Käufer einen angemessenen Nachlass auf den Warenpreis verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn der Käufer von der Vertragsverletzung wusste oder die Vertragsverletzung selbst verursacht hat.
Eine Abweichung vom Kaufvertrag, die innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum der Warenannahme auftritt, gilt als bereits zum Zeitpunkt der Warenannahme bestehende Abweichung, es sei denn, dies widerspricht der Beschaffenheit der Ware oder es wird das Gegenteil nachgewiesen.
Entfernbare Mängel
Als behebbare Mängel gelten Mängel, deren Beseitigung das Aussehen, die Funktion und die Beschaffenheit der Ware nicht beeinträchtigt und deren Beseitigung innerhalb der angegebenen Frist ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Die Beurteilung der Art des Mangels obliegt dem Verkäufer. In diesem Fall ist der Verkäufer verpflichtet, den Mangel unverzüglich und kostenfrei zu beseitigen und die Ware nachzubessern. Der Käufer kann den Umtausch der Ware nur verlangen, wenn dieser aufgrund der Art des Mangels nicht unverhältnismäßig ist. Ist die oben beschriebene Vorgehensweise nicht möglich, kann der Käufer einen angemessenen Nachlass auf den Warenpreis verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Weist die Ware auch nach mindestens zwei vorherigen Reparaturen denselben behebbaren Mangel auf oder treten gleichzeitig mindestens drei behebbare Mängel auf, stehen dem Käufer die gleichen Rechte zu, als ob es sich um einen nicht behebbaren Mangel handeln würde.
Unbehebbare Mängel
Mängel, die nicht beseitigt werden können und die den ordnungsgemäßen Gebrauch der Ware verhindern, sind irreparable Mängel. In einem solchen Fall ist der Käufer berechtigt, Ersatz der Ware zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Im Falle eines weiteren irreparablen Mangels der Sache, der ihre Nutzung nicht verhindert, hat der Käufer Anspruch auf einen angemessenen Preisnachlass der Sache.
Konfliktlösung
Lehnt der Verkäufer die Reklamation als unbegründet ab oder kommt es während des Reklamationsverfahrens zu einer weiteren Streitigkeit, ist der Käufer berechtigt, sich an einen Gerichtssachverständigen zu wenden und von ihm ein Gutachten zur Begründetheit der Reklamation zu verlangen. Für den Fall, dass der Verkäufer das oben genannte Gutachten nicht akzeptiert oder dem Käufer ein anderslautendes Gutachten vorlegt, haben beide Parteien das Recht, beim zuständigen Gericht Berufung einzulegen.